Das Arbeitsgericht Frankfurt /Main hat mit Urteil vom 19.02.2020 (9 Ca 6719/19) acht Kündigungen gegen den früheren Chef der Gewerkschaft des Kabinenpersonals Ufo für unwirksam erklärt. Die ordentliche Kündigungen waren nach mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit ausgeschlossen; für die außerordentlichen Kündigungen fehlte jeweils ein wichtiger Grund, so dass der Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden muss. Die Lufthansa AG hatte moniert, dass der Mitarbeiter seine gewerkschaftliche Tätigkeit nicht als Nebentätigkeit angemeldet hatte und diese Tätigkeit insbesondere auch während einer Arbeitsunfähigkeit ausübte.

Der frühere Ufo- Chef hatte im Jahr 2015 den größten Streik des Kabinenpersonals in der Geschichte der Lufthansa AG organisiert. Seither war das Verhältnis – gelinde gesagt – angespannt.Im September 2019 folgten dann die Kündigungen, welche nun mit Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt für unwirksam erklärt worden sind