Das Landgericht Frankfurt  hat mit Urteil vom 02.11.2017 ( Az 7 O 244/16) entschieden, dass es für einen Schadensersatzanspruch gegen VW gleichgültig sei, ob das Softwareupdate bereits aufgespielt worden sei oder nicht.  Der bereits begangene Betrug lasse sich nicht nur ein Softwareupdate beseitigen und ändere daher auch nichts an der Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG.

Diese Entscheidung ist wichtig für alle, die das Softwareupdate haben aufspielen lassen und erst jetzt den Ausmaß des „Dieselskandal“ und die negativen Folgen des Softwareupdates sowie die damit verbundene Wertminderung ihres Fahrzeugs realisieren.