Das Landgericht Ravensburg hat in einem von Rechtsanwalt Florian Günthner, Partner der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner, Biberach, geführten Verfahren gegen die Volkswagen AG entschieden, dass die Ansprüche gegen die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung trotz der erst im Jahr 2019 eingereichten Klage nicht verjährt ist. Der Kläger war vorab auch nicht bei der Musterfeststellungsklage registriert.  Es sei weder von einer Kenntnis noch von einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Klägers auszugehen.  Die Kenntnis sei vielmehr erst mit dem Anschreiben der Volkswagen AG im  Jahr 2016 vorhanden gewesen, in welchem dem Kläger mitgeteilt worden ist, dass sein Fahrzeug vom sog. „Dieselskandal“ betroffen ist. Folgerichtig hat das Landgericht Ravensburg die Volkswagen AG erneut zu Schadensersatz verurteilt Urteil des LG Ravensburg v. 12.09.2019, 4 O 139/19.