Infolge eines Systemfehlers bei Facebook wurden eine Vielzahl von persönlichen Daten von unbekannten Dritten kopiert und – frei zugänglich – im Internet veröffentlicht. In Deutschland sind hiervon ca. 6 Millionen Nutzerprofile betroffen, weltweit sollen ca. 533 Millionen Profile aus 106 Ländern betroffen sein.

Bei dem Datenleck wurden insbesondere Telefonnummern, Email-Adressen und persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, geografischer Standort und Beziehungsstatus gestohlen. Diese Daten wurden selbstverständlich zum Weiterverkauf bzw. zur Nutzung gestohlen. Häufig werden Phishing-SMS versendet, um über einen Link an weitere Daten zu kommen. Weiterhin wurden Amazon-Konten oder Bank-Konten übernommen. Die Gefahr für die Betroffenen liegt somit erheblich in dem Missbrauch der persönlichen Daten. So können beispielsweise Kreditkartennummern abgegriffen werden, welche für Online-Bestellungen verwendet werden. Es handelt sich somit um eine nicht zu unterschätzende Gefahr. 

Den Betroffenen stehen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.

Die bisherige Rechtsprechung hat in vergleichbaren Fällen immaterielle Schäden auf Grundlage der inhaltlichen Schwere sowie der Dauer der in Rede stehenden Verletzung bemessen und hierbei auf dreistellige bis mittlere vierstellige Beträge je nach Einzelfall erkannt.

  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2021, Az.: 16 U 275/20, 2.000 EUR wegen Versendung einer Gesundheitsakte an die falsche E-Mailadresse; das LG Düsseldorf hatte 4.000 EUR zugesprochen
  • OLG Dresden, Urteil vom 30.11.2021, Az.: 4 U 1158/21, 5.000 EUR wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung
  • LG München I, Urteil vom 09.12.2021, Az.: 31 O 16606/20, 2.500 EUR wegen der Verletzung der Sicherheit der Datenverarbeitung
  • AG Pforzheim, Urteil vom 25.03.2020, Az.: 13 C 160/19, 4.000 EUR wegen unerlaubter Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte
  • LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021, Az.: 17 Sa 1185/20, 2.000 EUR wegen unrechtmäßiger Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
  • ArbG Dresden, Urteil vom 26.08.2020, Az.: 13 Ca 1046/20, 1.500 EUR wegen unbefugter Weitergabe von Gesundheitsdaten

Wir sehen vorliegend Ansprüche der Betroffenen in einer Größenordnung von 3.000,00 € bis 4.000,00 €. 

Ob Sie betroffen sind, können Sie beispielsweise hier durch Eingabe Ihrer Email-Adresse und Handynummer

https://haveibeenpwned.com/

überprüfen.

Sollte dies der Fall sein, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Günthner  (https://www.kanzlei-biberach.de/kanzlei/) gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.