Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern, die für ihre Kinder keine KITA- Plätze erhalten grundsätzlich gegen die Kommunen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn diese den Mangel mitverschuldet haben.

Nachdem die klagende Mütter ihrem Beruf nach der Elternzeit aufgrund der fehlenden KITA- Plätzen nicht nachgehen konnte, verklagte diese die Stadt auf Schadensersatzes wegen des erlittenen Verdienstausfalls. Grundsätzlich bejahte der Bundesgerichtshof diese Pflicht zum Schadensersatz. Die Vorinstanzen müssen nun klären, ob die Stadt ein Verschulden an den fehlenden KITA- Plätzen getroffen hatte. Die Vorinstanzen hatten noch die Auffassung vertreten, der Verdienstausfall falle nicht in den Schutzbereichdes Kinderförderungsgesetzes, welches den Kindern einen KITA-Platz garantieren soll. Dem hat der Bundesgerichtshof nun eine Absage erteilt und klar gestellt, dass Eltern hier auch in den Schutzbereich einbezogen sind und ggf. ausfallenden Verdienst als Schadensersatz geltend machen können.

BGH, Urteil vom 20.10.2016, Az: III ZR 278/15