Der Bundesgerichtshof hat in einem nun veröffentlichen Urteil vom 21.05.2019 (Az VI ZR 288/17) das seelische Leid von Angehörigen bei einem Behandlungsfehler mit den bei einem Unfall anerkannten „Schockschaden“ verglichen. Menschen, die wegen eines kritischen Gesundheitszustandes eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, können Anspruch auf Schadensersatz haben. Psychische Leiden sind aber nur dann dem Schmerzensgeld zugänglich, wenn die Beeinträchtigung über das hinaus geht, was Angehörige in einer solchen Situation in der Regel ausgesetzt sind.  Im konkreten Fall hat der Bundesgerichtshof an die Vorinstanz zurück verwiesen, um zu prüfen, ob der schlechte psychische Zustand der Ehefrau tatsächlich auf den schlechten Zustand des Ehemanns zurückzuführen ist.