Ein neues Gesetz zur finanziellen Entlastung von Angehörigen ,  welches am 14.08.2019  im Bundeskabinett beschlossen worden ist, wurde am 29.11.2019 vom Bundesrat genehmigt und tritt mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft. Das Gesetz erhöht den Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Kinder für Eltern  erheblich, so dass die Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 100.000 € finanziell für den Elternunterhalt (Stichwort: Pflegeheim) in die Pflicht genommen werden. Bis dato lagen die Einkommensgrenzen bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto im Jahr und bei Familien bei 38.800 Euro netto. Gleiches gilt für unterhaltspflichtigen Eltern mit pflegebedürftigen Kindern.

Das Gesetz enthält auch eine Vermutungsregel, dass das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Nur in Ausnahmefällen , wenn die Behörden Anhaltspunkte für ein  höheres Einkommen haben, kann überhaupt Auskunft über die Vermögensverhältnisse verlangt werden. Auch dies soll die Bürger, aber auch die Verwaltung entlasten.

Im Ergebnis werden die neuen Regeln dazu führen, dass tatsächlich der überwiegende Teil der betroffenen Personen keinen Unterhalt mehr für die Pflege der Eltern bezahlen müssen bzw. Eltern für pflegebedürftige Kindern und im Optimalfall auch keine Auskunft über ihr Vermögen erteilen müssen, was wieder herum die Verwaltung entlastet. Auf  den Staat selbst werden allerdings hierdurch erhebliche Mehrkosten zukommen, nachdem die Pflegekosten nun in vielen Fällen getragen werden müssen.