Das Bundesjustizministerium plant eine neue gesetzliche Regelung zur Adoption von Stiefkindern. So soll es künftig auch für unverheiratete Paare, die mindestens zwei Jahre eheähnlich zusammen leben oder bereits ein gemeinsames Kind haben, dass ebenfalls im Haushalt lebt, möglich sei, die Kinder des Partners zu adoptieren. Eine solche „Sitefkinderadoption“ ist bisher nur für verheiratete Paare möglich. Laut Gesetzentwurf soll dies sogar dann möglich sein, wenn ein oder beide Partner noch anderweitig verheiratet sind, wobei dies mit Sicherheit noch zu einem Koalitionskonflikt führen wird, so dass abzuwarten bleibt, welche Regelung sich am Ende im dann zu verkündeten Gesetz wieder finden lassen.