Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Bausparkassen bei der Auszahlung von Bauspardarlehen keine Darlehensgebühren verlangen durften. Entsprechende Zahlungen verlangten die Bausparer vorwiegend in älteren Verträgen. Die betroffenen Kunden sollten hier nun schnellstmöglich reagieren und ggf. gezahlte Gebühren zurückfordern. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen in Form einer ggf. eintretenden Verjährung sollten betroffene Kunden daher in jedem Fall ihre Verträge unverzüglich prüfen und noch in diesem Jahr, notfalls gerichtlich, durchsetzen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11.2016, AZ XI ZR 552/15