Die Volkswagen AG hat in einem Verfahren aus dem „Abgasskandal“ die eingelegte Berufung zurückgenommen.

Die Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner hatte für einen Mandanten vor dem Landgericht Ravensburg ein Urteil erwirkt, mit welchem die Volkswagen AG zur „Rücknahme“ des manipulierten Dieselfahrzeugs  unseres Mandanten verurteilt worden ist sowie zur Übernahme der Kosten und Zinsen. Dieses Urteil ist nun – was sehr untypisch ist – durch die Berufungsrücknahme der Volkswagen AG rechtskräftig.