Das Landgericht Ravensburg hat die Volkswagen in einem weiteren von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner geführten Verfahren zu Schadensersatz verurteilt.

Das Gericht bejaht in seinem Urteil vom 05.11.2018 (Az 6 O 140/18) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten unseres Mandant ,nachdem dieser ein Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft hatte.  Der örtliche Händler hatte unserem Mandanten für sein Fahrzeug noch 7.500,00 € Ankaufspreis geboten. Die Volkswagen AG wurde zur Zahlung von 16.946,05 € verurteilt, mithin zu 9.446,05 € (plus Verzugszinsen)  mehr für unseren Mandanten als er bei einer Inzahlunggabe an den Händler erzielt hätte.