Entgegen der anfänglichen öffentlichen Meinung, lanciert durch die Volkswagen AG selbst mit gezielten Falschinformationen an die Presse, sind die Klagen gegen die Volkswagen AG aufgrund des „Dieselskandals“ betreffend den Motor E189 der Marken VW, Audi, Skoda und Seat sehr erfolgreich.

Aber was bedeutet es eigentlich, wenn VW zu Schadensersatz verurteilt wird?

Die überwiegende Anzahl der Klagen ist darauf gerichtet, dass das vom Abgasskandal betroffene Auto an VW gegen Zahlung des Kaufpreises abzüglich  einer Nutzungsentschädigung dem Kläger abgenommen wird und der Kläger somit von dem aktuellen Wertverlust der Dieselfahrzeuge nicht mehr betroffen ist. In zwei Beispielen wollen wir aufzeigen wie lukrativ dies für die Kunden sein kann. Die Beispiele sind  nicht theoretisch, sondern aus unserer Praxis mit Klagen gegen VW.


Beispiel 1

Kauf eines VW Sharans im Jahr 2012 zu einem Preis in Höhe von 36.85,85 €-

Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung hatte das Fahrzeug einen Kilometerstand von 60.430.

Die VW AG wurde verurteilt, an unseren Mandanten 28.863,61 € gegen Herausgabe des Fahrzeugs zu zahlen.

Der örtliche VW Händler wäre bereit gewesen, das Fahr

zeug für einen Preis in Höhe von 11.500 € in Zahlung zu nehmen.

Differenz 17.363,61 €


Beispiel 2

Kauf eines gebrauchten VW Touran im Jahr 2014 mit einer Laufleistung von 25 700 km und einem Kaufpreis von 24.000 €.

Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung hatte das Fahrzeug einen Kilometerstand von 91.625.

Für unseren Mandanten stehen im Urteil 16.946,06 € gegen Herausgabe des Fahrzeugs.

Der örtliche Händler hat 7.500,00 € angeboten.

Differenz: 9.863,61


Der Vorteil für die Mandanten liegt auf der Hand: die Nutzungsentschädigung wird je gefahrenen Kilometer bezahlt, läßt aber den tatsächlichen Wertverlust außer Betracht. Die Beispiele sprechen für sich. Der wirtschaftliche Erfolg ist natürlich bei gekauften Neuwagen am größten, da diese am Anfang einen sehr hohen Wertverlust haben (was schon immer der Fall war , auch ohne „Dieselkrise“). Aber auch bei Gebrauchtwagen lohnt es sich in fast jedem Fall und zwar nicht unerheblich.

Dieses Variante macht aber dann keinen Sinn mehr, wenn der Mandant bereits sehr viele Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren ist und das Fahrzeug bereits mehr als 200 000 km auf dem Tacho hat. Für diese Fälle empfehlen wir tendenziell eher eine Klage auf Zahlung eines Minderwerts, wobei hier die Gerichte in der Tendenz nur 10 % des Kaufpreises zusprechen.

Zusammenfassend kann man sagen: es gibt wenige Fälle, in denen es sich nicht lohnt; es lohnt sich fast immer. Wehren Sie sich gegen den Wertverlust. Sie haben einen VW, Skoda, Seat oder Audi der vom Abgasskandal betroffen ist? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie hierzu kostenlos. Kontaktieren Sie uns Telefon (o7351/50960), per Email (ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f) oder per WhatsApp (01772086818). Ihr Ansprechpartner : Herr Rechtsanwalt Florian Günthner, Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner Rechtsanwälte, Biberach.

Im Fall der Mandatierung ist ein persönliches Erscheinen Ihrerseits in unserer Kanzlei nicht erforderlich. Wir kommunizieren telefonisch und per Email. Wir klagen an Ihrem Wohnort, d.h. wir vertreten Sie bundesweit.