Seit heute- 19.10.2017 – sieht der Bußgeldkatalog für einzelne Delikte im Straßenverkehr höhere Bußgelder vor. So wird die Handynutzung im Auto ab heute mit 100 € anstatt von 60 € bestraft; bei Gefährdung wird ein Bußgeld bis 200 € fällig sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Handynutzung auf dem Fahrrad kostet ab sofort 55 €.
Wer keine Rettungsgasse bildet, wird nun mit 200 € anstelle von 20 € zur Kasse gebeten. Bei Gefährdung kann sich der Betrag auf 280 € erhöhen, bei einer Sachbeschädigung auf 320,00 €, jeweils verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot.
Wer Rettungsfahrzeugen nicht sofort Platz macht, muss ab sofort ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Bei 240 € geht das Bußgeld los und hat in jedem Fall ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge.
Neu ist auch ein Verhüllungsverbot am Steuer. Es droht ein Bußgeld von 60 € , wer beim Autofahren sein Gesicht bedeckt. Dies betrifft Masken, Hauben und auch Kopfbedeckungen wie Burka und Nikab.