Am 28.4.2020 ist der neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dann härter bestraft.  Die im Alltag wohl wichtigste Änderung:

  • Bei einer Überschreitung ab 16 km/h innerorts kostet das Bußgeld 70 € anstelle bis dato 35 €.
  • Bei einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts gibt es neben dem Punkt und 100 € bereits für einen Monat ein Fahrverbot.
  • Bei einer Überschreitung ab 26 km/h außerorts  sind es neben 100 € Bußgeld und einem Punkt bereits ein Monat Fahrverbot
  • Bei einer Überschreitung ab 26 km/h außerorts gibt es neben 80 € und einem Punkt nun auch ein Monat Fahrverbot

Es gibt viele weitere Änderungen, wobei wir besonders die oben genannten Änderungen für sehr relevant halten. Man muss kein Raser sein, um innerhalb einer Ortschaft die Geschwindigkeitsbegrenzung um 21 km zu überschreiten; das hat es schnell, z.B. bei einer 30km- Zone, welche beispielsweise ab 22 Uhr gilt und der Fahrer die Uhrzeit einfach nicht auf dem Schirm hatte.  Auch die „kleinen“ Blitzer werden teurer. Der kleine Blitzer bis 10 km/h innerorts kosteten bis dato 15 € und jetzt 30 €. Die Stufe darüber nun 50 € anstelle zuvor 25 €. Wir empfehlen daher: Fuß vom Gas :-).

Aber auch viele anderen Bereiche werden härter bestraft: So sind auch die Preise (sorry, Bußgelder) für unrechtmäßiges Parken wie an einer unübersichtlichen Stelle von 35 € auf 55 € gestiegen oder auch mit 55 € sind Sie dabei bei einem unrechtmäßigen Parken auf einem E- und Carsharing Parkplatz. Das Nutzen einer Blitzer-App kostet nun 75 € plus ein Punkt in Flensburg.

Fahrradfahrer sollen mehr geschützt werden: Autos müssen beim Überholen innerorts einen Abstand von 1.5 m einhalten, außerorts von 2 m. Fahrradfahrer dürfen hierbei jetzt auch nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Aufgrund vieler LKW Unfälle mit Fahrradfahrern in Kurven dürfen Fahrzeuge über 3.5 Tonnen innerorts beim Abbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.  Ein Verstoß kostet 70 € und einen Punkt.

Es gibt sogar neue Schilder. So kann es den „grünen Pfeil“ nun dahingehend modifiziert werden, dass dieser nur für Radfahrer gilt.

Es ändert sich also so einiges; zur Vermeidung von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten sollte man dies schnell verinnerlichen. Ansonsten wie immer : kommen Sie zu uns, wir versuchen, die Kuh nochmals vom Eis zu holen.

Eine Meldung die noch hier (zumindest entfernt) reinpasst: knapp 17 Millionen hat das Verkehrsministerium in den Jahren 2018/19 für externe Rechtsgutachten ausgegeben. Die Kosten für alle Ministerien beliefen sich auf 34 Millionen, so dass die 17 Millionen des Verkehrsministerium ein Spitzenwert ist. Aber sind wir ehrlich: das waren keine Kosten für den Bußgeldkatalog, sondern für die Maut. Jeder darf darüber denken wie er mag 🙂