Verdacht der Kindesmisshandlung genügt für Sorgerechtsentziehung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.09.2022 (Az 1 BvR 1807/20) entschieden, dass die Herausnahme eines höchstwahrscheinlich misshandelten Kindes aus seiner Familie auch dann gerechtfertigt ist, wenn es keine 100prozentigen Beweise gibt.  Zwar...