Auch die Nutzung eines Taschenrechners ist am Steuer verboten

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 16.12.2020, Az 4 StR 526/19 entschieden, dass auch die Benutzung eines Taschenrechners beim Führen eines Kraftfahrzeugs am Steuer verboten ist. Der Bundesgerichtshof war hier der Auffassung, dass Taschenrechner wie ein Handy...